Reinforcement of the company pension - new pension package

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Rund 60 Prozent der Arbeitnehmer verfügen bereits über eine Betriebsrente. Die Bundesregierung will diese Quote ausbauen und deshalb bestehende Hemmnisse für Betriebsrenten abbauen.
Ihr Vorschlag besteht aus zwei Komponenten: Dem sogenannten Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung als reine Beitragszusage ausgestalten können, und aus einer steuerlichen Förderung der Betriebsrente. Dabei will der Gesetzgeber im Steuerrecht vor allem an drei Hebeln ziehen. So sieht der Referentenentwurf – eine Vorstufe zum Gesetzentwurf – vor, dass höhere Beiträge steuerfrei in Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen gezahlt werden können. Der Höchstbetrag soll von aktuell 4 Prozent (zzgl. 1.800 Euro bei Verträgen ab 2005) auf 7 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2018 gelten. Rechnet man theoretisch mit den Werten für dieses Jahr, könnten dadurch rund 430 Euro jährlich mehr steuerfrei in die Betriebsrente gezahlt werden. Zudem soll die Grundzulage bei der Riester-Förderung von 154 Euro auf 165 Euro steigen. Neu eingeführt werden soll eine besondere Förderung für Geringverdiener mit monatlichen Einkommen von bis zu 2.000 Euro. Dabei kann der Arbeitgeber zwischen 240 Euro und 480 Euro pro Jahr in die bAV einzahlen. 30 Prozent – also maximal 144 Euro – werden dann über die Lohnsteuer-Anmeldung verrechnet. Ob alle Vorschläge das Gesetzgebungsverfahren überstehen, bleibt abzuwarten. Die Fach- und Wirtschaftsverbände haben an zahlreichen Stellen Nachbesserungen angeregt. Geplant ist, dass die Änderungen ab dem Jahr 2018 gelten.

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